Verfassungsgerichtshof in Österreich erlaubt Sterbehilfe
Auch in Österreich hat das oberste Verfassungsgericht jetzt entschieden, dass das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid – umgangsprachlich Sterbehilfe – gegen das Grundrecht auf Selbstbestimmung verstoße. In dem Urteil wird der Regierung bis Ende 2021 Zeit gegeben, die entsprechende Rechtsverordnung neu zu regeln, sodass ein „Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“ möglich sei, wie die Richter erklärten.
Nach unter anderem den Niederlanden, Belgien und Luxemburg ist somit erstmals ein katholisch dominiertes Land auf dem Weg, die Hilfe zur Selbsttötung zu legalisieren. Kürzlich hatte eine Volksabstimmung in Neuseeland schon zu einem ähnlichen Ergebnis geführt. Dort soll jedoch auch die aktive Sterbehilfe, auch Tötung auf Verlangen, erlaubt werden. Diese soll in Österreich auch weiterhin strafbar bleiben.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die katholische Kirche betroffen von dem Richterspruch. Sie fürchtet, dass mit dem Urteil auch einer Kommerzialisierung des Sterbens Tür und Tor geöffnet werden könnte. Auch stelle sich die Frage, ob mit dem Recht auf einen begleitetet Suizid nicht auf der Druck auf ältere und kranke Menschen zunehme, ihr Leben zu beenden. Niemand solle durch Liberalisierung der Rechtslage zur Sterbehilfe gedrängt oder motiviert werden, so Matthias Tschirf, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV).
Demgegenüber äußerte sich die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) positiv zu dem Urteil. „Wir sehen die Entscheidung des VfGH als einen historischen Durchbruch. Mit ihr wurde eine zutiefst inhumane Strafbestimmung aus der Zeit des Austrofaschismus aufgehoben. Es ist eine Entscheidung, die schwerkranken Menschen, die nicht mehr länger leiden möchten, das Sterben ein Stück humaner macht“, sagte Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der ÖGHL.