Volksabstimmung in Neuseeland lässt aktive Sterbehilfe zu
Neuseelands Bevölkerung stimmt dem Recht auf Sterbehilfe zu. Nach Auskunft der Wahlbehörde sprach sich eine überwältigende Mehrheit von rund 65 Prozent der Bewohner des Pazifikstaates dafür aus, den medizinisch begleiteten Suizid unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Das Ergebnis des Referendums ist für die Regierung von Premierministerin Jacinda Ardern verpflichtend. Die Regelung erlaubt es sterbenskranken Menschen, die eine fachlich begründetet Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten haben, ihrem Leben unter medzinischer Aufsicht selbstbestimmt ein Ende zu setzen. Sie soll bis Ende 2021 in Kraft treten. Mit dem Gesetz ist Neuseeland eines der wenigen Länder, in denen Sterbehilfe legalisiert wird. Andere Länder die aktive oder passive Sterbehilfe erlauben sind Australien (Bundesstaat Victoria), Belgien, Kanada sowie Kolumbien, Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und einige US-Bundesstaaten.
Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres ein grundsätzliches Recht auf selbstbestimmtes Sterben festgestellt. Ds Urteil besagt, dass „[der Gesetzgeber] sicherstellen [muss], dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Jedoch sind enstprechende gesetzlichen Regelungen alles andere als abgeschlossen. Aus diesem Grund gibt es hierzulande noch eine Vielzahl von rechtlichen Unsicherheiten und Fallstricken. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Beratungsinstitutionen wie etwa die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), bei der man sich zu dem Thema unverbindlich und ergebnisoffen informieren kann.