Bundestag berät über Neuregelung der Sterbehilfe
Am vergangenen Freitag debattierte der Deutsche Bundestag über einen Vorschlag zur Änderung der Regeln für die Sterbehilfe. Dieser ist parteiübergreifend von mehreren Abgeordneten eingereicht worden. Eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht diese Änderung im Februar des vergangenen Jahres eingefordert hat. Damals urteilten die Richter, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben nicht eingeschränkt werden dürfe, auch wenn hierzu die Hilfe von Dritten in Anspruch genommen werde.
Die Abgeordneten Petra Sitte von den Linken, Katrin Helling-Plahr (FDP) und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wollen mit ihrem Antrag Betroffenen eine Alternative zum Sterben in der palliativmedizinischen Behandlung oder im Hospiz ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Sterbewilligen die für einen Suizid nötigen Medikamente zur Verfügung gestellt werden, wenn sie vorher eine fachliche Beratung in Anspruch genommen haben und eine festgelegte Wartefrist erfüllen.
Um die Vorgaben des Verfassungsgerichtes zu erfüllen, müssten sowohl das Straf- als auch das Arzneimittelrecht sowie die Berufsordnung für Ärzte geändert werden.
Seit dem höchstrichterlichen Urteil hat die lebhafte Debatte um dieses Thema zusätzlich an Fahrt aufgenommen. Naturgemäß sträuben sich weite Kirchenkreise und konservative Kräfte gegen eine zu liberale Neuordnung der Gesetzesgrundlage. Demgegenüber machen sich unter anderem Sterbehilfevereine und Patientenvertreter für eine größtmögliche Lockerung der Regelung stark. Eine entsprechende Debatte bildet beispielsweise das Forum „Suizid ist ein Menschenrecht“ auf der Onlinepräsenz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ab.
Über einen neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe soll der Bundestag noch vor den nächsten Wahlen im Herbst dieses Jahres abstimmen.