Wer das eigene Ableben gut vorbereitet, erspart den Hinterbliebenen manch schmerzliche Entscheidung.

Ein Testament ist nur ein Teil einer umfassenden Vorsorge für den eigenenen Todesfall, aber ein besonders wichtiger. Quelle: 123rf.com / Foto: ohneworte2403
Was ist zu regeln für den Todesfall? Nach dem Tod eines Angehörigen müssen die Hinterbliebenen zunächst Formalitäten im Zusammenhang mit den Behörden erledigen. Eine vorgefertigte Checkliste kann vor dem eigenen Tod sehr hilfreich sein. Die Fragen, in denen man sich um seinen eigenen Tod kümmert, betreffen in erster Linie die eigene Familie. Hierbei geht es nicht nur um die emotionalen, sondern auch wirtschaftlichen Aspekte.
Vorsorge Tod: Auf den Todesfall vorbereiten
Somit gibt es Dinge, die man machen sollte, bevor man stirbt. Heute gibt es verschiedene präventive Dokumente, die im Krankheits- oder Todesfall von großer Bedeutung sein können. Um einen ersten Überblick zu geben, haben wir diesen Leitfaden erstellt. Einige der wichtigsten Faktoren, die beim Thema Vorsorge eine Rolle spielen, sind hier zusammengefasst und erklärt.
Kann der eigene Wille nicht mehr geäußert werden, ist eine Aufsichtsanordnung hilfreich. Das Dokument enthält eine genaue Darstellung der gewünschten Pflege.
Falls eine bestimmte
Bestattungsform gewünscht wird, sollte dies ebenfalls vorab in der
Bestattungsordnung angegeben werden. Bei einer Einäscherung kann dies beispielsweise im Einäscherungsauftrag festgehalten werden. Der
Bestattungsauftrag ermöglicht eine
Bestattungsplanung unabhängig vom konkreten
Bestattungsunternehmen. Der Vertrag wird direkt mit dem Bestatter abgeschlossen. Im Todesfall handelt er vertragsgemäß. Im
Bestattungsauftrag kann jedoch auch der Wunsch nach einem bestimmten
Bestattungsunternehmen angegeben werden.
Auch Patientenverfügungen sind äußerst nützlich. Hier werden unter anderem persönliche Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen bei entsprechender Situation geregelt. Kurzum, es umfasst alle medizinischen Entscheidungen, wenn es um die Notfallversorgung geht. Dieses Dokument regelt, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Ärzte ergreifen können und welche nicht. Wenn kein Schriftstück vorhanden ist und daher auch kein schriftlicher Antrag darauf gestellt wird, stellt das Gericht selbst einen Dritten.
Mit einer Vollmacht für unverheiratete und verheiratete Partner kann man beispielsweise einer Person des Vertrauens erlauben, Konten und Verträge zu verwalten oder in eigenem Namen legitimieren, Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Auch eine Vollmacht für das Kind ist bei Todesfall der Eltern sinnvoll. Jedes Jahr verlieren im DACH-Raum etwa 1300 Kinder beide Elternteile. Mit einer Vollmacht können die Eltern ihren Wunsch äußern, wir ihre Kinder verfahren sollen. Im Mittelpunkt der Vollmacht steht somit die Frage, wie das Kind nach dem Tod der Eltern verfahren soll. Besonders aktuell ist dies für Alleinerziehende. Aber auch wenn beide Elternteile leben, können sie bei einem Unfall sterben.
Der letzte Wille, das Testament regelt den Nachlass
Der letzte Wille ist eine der gängigsten Maßnahmen zur Vorbereitung auf den eigenen Tod. In einem
Testament ist klar geregelt, was mit beweglichen Sachen zu tun ist. Ein gut formuliertes
Testament hilft den Hinterbliebenen oft, Streitigkeiten und Missverständnisse vorzubeugen. Wer nach dem Tod eine Erbschaft hinterlässt, wird im Fachjargon Erblasser genannt. Bevor er oder sie ein
Testament schreibt, sollte die Person eine Liste der Vermögenswerte und möglicher Verbindlichkeiten erstellen. Dieser Schritt hilft auch, über mögliche Vollmachten für vertraute Angehörige nachzudenken, um mit Finanzinstituten oder Versicherungsunternehmen zusammenzuarbeiten.
Ein Testament, eine schriftliche Erbschaft ist das Wichtigste, was ein Erblasser vorbereiten kann. Es muss handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift sein. Nicht erforderlich, kann aber notariell beglaubigt und dort aufbewahrt werden. Vorgespräche zwischen Erblasser und
Testamentsvollstrecker sind oft von Vorteil. So können mögliche Missverständnisse im Vorfeld ausgeräumt und im
Testament richtig formuliert werden. Bei schwierigen wirtschaftlichen oder familiären Verhältnissen ist ein Erbvertrag eine Alternative, der jedoch vom Erblasser nachträglich nicht ohne weiteres widerrufen oder geändert werden kann.
Darüber hinaus wird die Bestellung eines Vollstreckers empfohlen. Er sorgt dafür, dass alle Wünsche des Verstorbenen erfüllt werden. Hier sollte man jedoch nicht jemanden aus dem Kreis der Familie, sondern einen „neutralen“ Außenstehenden beauftragen.
Was ist, wenn man unverheiratet ist und der Partner stirbt? Ohne
Testament erhalten Unverheiratete nichts. Auch nach längerer Lebensgemeinschaft erhalten unverheiratete Partner kein Erbrecht. Stirbt ein Partner, ohne die Erbschaft zu begleichen, erben nur Verwandte, zum Beispiel die Kinder oder die Eltern des Verstorbenen.
In einem
Testament oder einer notariellen Erburkunde können sich Partner gegenseitig als Erben bestimmen. Bei einem notariellen Erbvertrag legen beide Parteien fest, wer was erbt. Folglich kann der Erbvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner geändert werden. Unverheiratete Paare sollten jedoch folgendes beachten: Während Verheiratete im Erbfall einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, zahlt ein unverheirateter Erbe auf den über 20.000 € hinausgehenden Betrag 30 Prozent Erbschaftsteuer.
Was sollte man für das Alter geregelt haben?
Auch der Tod ist nicht umsonst, deswegen sollten Menschen im Alter die Kosten während des Lebens klären! Leider sind Beerdigungen trotz der vielen Emotionen, die der Tod mit sich bringt, (meistens) eine Frage des Geldes. Im Schnitt kostet eine Beerdigung in der Schweiz schnell von 5.000 bis 13.000 Franken.
Bestattungsunternehmen bieten gerne Komplettpakete an und kümmern sich um alle Formalitäten. Diese Berechnungen weisen normalerweise einen ziemlich großen „Puffer“ auf. Wenn man weiß, dass man sterben muss, sollte man sich vor unnötigen Kostenfallen hüten! (Wenn man weiß dass man sterben muss)
Glücklicherweise gibt es eine viel breitere Alternative: die Todesfallversicherung! Nach dem Tod des Versicherten wird seinen Hinterbliebenen ein fester Betrag ausbezahlt. Je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsbedingungen können neben der vereinbarten Höhe auch Überschüsse aus Versicherungsprämien gezahlt werden.
Wie viel Geld müssen Menschen für eine Beerdigung bezahlen? Die
Sterbegeldversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten, die finanziellen Kosten einer
Bestattung zu decken. Grundsätzlich sollten die
Bestattungskosten von den Erben getragen werden. Wenn keine Rücklagen vorgesehen sind, werden die Aufwände in der Regel aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen. Manchmal zahlen Verwandte, die keine Erben sind, freiwillig für die Beerdigung. Künftig könnten sie bei Bedarf die Rückgabe des Geldes von den Erben verlangen.
Es ist daher sinnvoll, die Beerdigung selbst zu bezahlen. Bestatter helfen den betroffenen Personen, Kosten und Optionen besser zu kategorisieren. Sie helfen auch dabei, das Sterbegeld so einzurichten, dass die Sozialversicherung bei Altersarmut durch Pflegebedürftigkeit später nicht auf das Geld zurückgreifen kann.
Auf den eigenen Tod vorbereiten: Organisatorische Vorsichtsmaßnahmen
Für viele ist der Gedanke an das eigene Begräbnis ebenso unangenehm wie der Gedanke an den eigenen Tod. Dennoch lohnt es sich auch damit zu kämpfen, denn Beerdigungen werden für Angehörige nicht nur zu einer emotionalen, sondern auch zu einer finanziellen Belastung. Daher ist es sinnvoll, im
Testament einen festen Betrag anzugeben, der dafür verwendet wird. Ebenso ist es möglich, individuelle Anfragen zu einem bestimmten Verfahren, beispielsweise zur Art der
Bestattung, zu erfassen.
Wo und wie soll die Beerdigung stattfinden? Man sollte sich entscheiden, wie die eigene Beerdigung ablaufen soll, wenn man noch am Leben ist. Einige
Bestattungsunternehmen bieten frühzeitige Planungshilfe an. Wie teuer darf eine Beerdigung sein? Man sollte sich über die Kosten noch während des Lebens im Klaren sein.
Neben einigen Punkten, die Betroffene vorab anpassen können, bleiben auch Aufgaben offen. Sie können erst nach dem Tod der Person organisiert werden. Um den Angehörigen das Leben zu erleichtern, ist es wichtig, im Vorfeld relevante Informationen bereitzustellen. Idealerweise sind alle notwendigen Dokumente und Kontaktdaten an einem Ort auffindbar gelagert.
Wer soll sich um das Grab kümmern? Die Grabpflege obliegt dem sogenannten „Urheberrechtsinhaber“. Dies ist eine Person, die das Grab bei der zuständigen Friedhofsverwaltung gemietet oder gekauft hat. In der Regel sind dies Verwandte. Viele traditionelle Friedhofsstatuten erfordern Grabpflege.
Angehörige können sich selbst um das Grab kümmern oder einen Dritten damit beauftragen. Dies ist beispielsweise beim Abschluss eines Vertrages zur Grabpflege mit einem Friedhofsgärtner möglich. Sie können aber auch ein Grab auswählen, bei dem die Grabpflege bereits inklusive ist. In diesem Fall wird bei Nutzungsbeginn eine Pauschale gezahlt.
Fazit
Die Klärung wichtiger Fragen vor dem Tod erleichtert die Situation für den Hinterbliebenen erheblich. Denn wenn ein geliebter Mensch durch Unfall oder Krankheit stirbt, müssen Angehörige nicht nur organisatorische Probleme lösen, sondern auch schwierige Entscheidungen treffen. Durch einige Vorkehrungen, wie die Erteilung von Vollmachten und die Erstellung eines
Testaments, können Betroffene und ihre Lieben gelassener in die Zukunft blicken.