Haushaltsauflösung im Todesfall
Worauf bei der Wohnungsauflösung eines Verstorbenen zu achten ist.
Ein Trauerfall bringt nicht selten auch eine komplette Haushaltsauflösung mit sich. Das kann neben den Gefühlen und Emotionen der Trauer für die Hinterbliebenen eine Belastung sein. Ist ein allein lebender Angehöriger gestorben, muss nach dem Tod meistens ein ganzer Haushalt aufgeteilt oder geräumt werden. Selbst bei Paaren kann eine Wohnungsräumung nach dem Tod eines Partners notwendig werden. Das ist dann der Fall, wenn nur die Besitztümer des Menschen geräumt werden sollen oder der hinterbliebene Teil die gemeinsame Wohnung nicht weiterführen kann oder möchte.
Was muss bedacht werden, wenn ein nahestehender Mensch stirbt?
Zunächst müssen Hinterbliebene diese Fragen klären:
• Wer ist der offizielle Erbe des gesamten oder von Teilen des Haushaltes?
• Wer kümmert sich um was?
• Was soll mit den Besitztümern der verstorbenen Person passieren?
• Welche Verträge müssen gekündigt werden?
• Muss eventuell eine Fachfirma engagiert werden?
Wer kümmert sich um die Haushaltsauflösung?
In den meisten Fällen kümmern sich die Kinder von Verstorbenen um den Nachlass. Sind keine Kinder da, kümmern sich die nächsten Verwandten beziehungsweise die offiziellen Erben um die Wohnungsauflösung.
Wenn überhaupt keine Angehörigen vorhanden sind, gehen hinterbliebene Besitztümer in das Eigentum des Staates über und der muss sich folglich auch um die Räumung des Haushaltes kümmern.
Die ersten Schritte der Haushaltsauflösung im Todesfall
Die ersten Maßnahmen einer Wohnungsauflösung sind:
Wichtiges von Unwichtigem trennen
Wer in der emotionalen Zeit der Trauer Schwierigkeiten hat, den Überblick zu behalten, ist mit einer Liste gut beraten. Dort sollten zunächst alle wichtigen Punkte von den unwichtigen getrennt werden.
Verträge und Versicherungen kündigen
Zu den wichtigen Verträgen gehören Mietverträge, Versicherungen, Energieversorger, Telefonanbieter, GEZ, Internetverträge, Bankangelegenheiten (Konten, Hinterlassenschaften, Kredite) und weitere persönliche Verträge.
Bestenfalls haben Verstorbene ihre Vertragsangelegenheiten ordentlich archiviert. Verträge durchsehen und nacheinander kündigen ist dann ganz einfach. Bei Versicherungen, Telefonanbietern und dergleichen gilt häufig ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall.
Um alle Kosten und monatlichen oder jährlichen Zahlungsabgänge zu überblicken, lohnt es sich, die Kontoauszüge zu prüfen. Interessant sind neben monatlichen Zahlungen auch der Jahresbeginn und die Jahresmitte.
Sich um den Mietvertrag der Wohnung kümmern
Der Vermieter muss unmittelbar nach dem Ereignis über den Todesfall informiert werden.
Gemäß dem Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB) können Erben ein Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Genug Zeit also, sich um die Hinterlassenschaften zu kümmern.
Möchte ein Angehöriger den Mietvertrag und die Wohnung übernehmen, ist das nur für Angehörige, die mit in der Wohnung gelebt haben, ohne weiteres möglich (§ 563 BGB).
Ansonsten müssen die Bedingungen und Konditionen mit dem Eigentümer neu verhandelt und einer neuer Mietvertrag abgeschlossen werden.
Was geschieht mit den Besitztümern von Verstorbenen?
Im nächsten Schritt werden die Wohnung und die Besitztümer geprüft und eingeordnet. Führen nahe Angehörige die Auflösung durch, ist meistens bekannt, welche Gegenstände, Möbel, Kleider und andere Güter vorhanden sind.
Erben müssen sich Gedanken machen, wie mit den mobilen Besitztümern umgegangen werden soll:
• Wer möchte was behalten?
• Was sind geliebte Erinnerungsstücke?
• Ist es eine Möglichkeit Teile der Hinterlassenschaft zu spenden?
• Sollen oder können Sachen verkauft werden?
Wem diese Entscheidungen in der Zeit der Trauer schwerfallen, sollte sich Zeit lassen. Beim Tod der Eltern oder eines Elternteiles oder bei Erbengemeinschaften ist es wichtig, dass Kinder und Hinterbliebene gemeinsam entscheiden.
Jeder sollte sich seine eigenen Erinnerungsstücke aussuchen dürfen.
Was tun bei wertvollen Gegenständen?
Im nächsten Schritt werden die Wohnung und die Besitztümer geprüft und eingeordnet. Führen nahe Angehörige die Auflösung durch, ist meistens bekannt, welche Gegenstände, Möbel, Kleider und andere Güter vorhanden sind.
Erben müssen sich Gedanken machen, wie mit den mobilen Besitztümern umgegangen werden soll:
• Wer möchte was behalten?
• Was sind geliebte Erinnerungsstücke?
• Ist es eine Möglichkeit Teile der Hinterlassenschaft zu spenden?
• Sollen oder können Sachen verkauft werden?
Wem diese Entscheidungen in der Zeit der Trauer schwerfallen, sollte sich Zeit lassen. Beim Tod der Eltern oder eines Elternteiles oder bei Erbengemeinschaften ist es wichtig, dass Kinder und Hinterbliebene gemeinsam entscheiden.
Jeder sollte sich seine eigenen Erinnerungsstücke aussuchen dürfen.
Die Auflösung ganz einem Profi übergeben
Nicht wenige Angehörige und Erben entscheiden sich inzwischen, Haushaltsauflösungen komplett an Fachunternehmen zu geben. Einschlägige TV-Sendungen haben Entrümplern und Haushaltsauflösern zu großer Popularität und gesellschaftlicher Anerkennung verholfen.
Tatsächlich kann sich der Einsatz lohnen. Erben werfen so manchen Gegenstand einfach weg, weil sie sich dessen Wert nicht bewusst sind.
Haushaltsauflösungen sind trotzdem eine Vertrauenssache. Der Auftrag sollte nur an renommierte und geprüfte Unternehmen mit einwandfreiem Leumund übergeben werden.
Die Unternehmen unterbreiten vorab ein Angebot über alle anfallenden Kosten und schätzen oft auch den Haushalts-Wert passend ein.
Was passiert mit dem Auto?
Automobile werden in Testamenten häufig getrennt vererbt. In diesem Fall kümmert sich der offizielle Erbe um das Fahrzeug. Er muss Verträge und Papiere umschreiben lassen und das Auto neu zulassen.
Fahrzeuge müssen gemäß gesetzlicher Vorschriften unverzüglich umgemeldet werden. Auch die Versuchung muss gekündigt werden. Häufig kann der Erbe eines Fahrzeuges von erworbenen Schadensfreiheitsklassen eines Verstorbenen profitieren und diese übernehmen.
Haustiere, Pflanzen, Garten und verderbliche Güter
Aus verständlichen Gründen nehmen sich Angehörige unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen zunächst eine Auszeit und die Wohnungsauflösung wird etwas hinausgeschoben.
Was allerdings nicht warten kann, sind Haustiere, Pflanzen oder auch der Inhalt eines Kühlschrankes.
Haustiere von Verstorbenen müssen sofort in die Obhut der Erben oder einer pflegewilligen Person gegeben werden. Selbst wenn die direkten Erben das Tier nicht übernehmen können oder wollen, sollte Pietät an erster Stelle stehen. Haustiere sind meistens geliebte Begleiter von Verstorbenen gewesen und verdienen es, dass man sich gut und liebevoll um sie kümmert. Wer Zeit und die Möglichkeiten hat, sucht gegebenenfalls selbst einen neuen Besitzer und erspart dem Tier den Gang ins Tierheim.
Pflanzen brauchen ebenfalls Pflege und sollten sofort aus der Wohnung genommen werden. Hat die Mietwohnung einen eigenen Garten, kann es notwendig sein, gewissen Pflegearbeiten nachzukommen. Dazu gehören unter anderem Rasenmähen und Laubfegen.
Während der Zeit der Wohnungsauflösung kann es notwendig sein, weiteren laufenden Pflichten wie der Gehweg- oder Treppenhausreinigung nachzukommen.
Der Inhalt des Kühlschranks und andere verderblich Güter sollten unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen aus der Wohnung geräumt werden.
Endübergabe der Wohnung
Ist die Wohnungsauslösung abgeschlossen, steht die Endabrechnung mit dem Vermieter und den Versorgungsunternehmen an. Genauso wie die Miete gelten auch die Nebenkosten als Nachlassverbindlichkeiten, die von den Erben gemeinsam getragen werden. Nach der Räumung des Wohnraumes erfolgt eine offizielle Übergabe an den Besitzer der Immobilie. Der Zustand der Wohnung wird durch ein Übergabeprotokoll festhalten.
10 praktische Tipps für die Wohnungsauflösung im Todesfall
1. Die Möbel und die gesamte Wohnung sollte gut nach versteckten Wertgegenständen oder Bargelddepots durchsucht werden.
2. Kaputte Sachen am besten sofort entsorgen.
3. Bei stark vermüllten oder heruntergekommenen Wohnungen sind professionelle Haushaltsauflöser die besten Ansprechpartner.
4. Senioren sollten sich rechtzeitig um die Regelung ihres Erbes und Details zur Haushaltsauflösung kümmern. Kennen die Erben die Wünsche, fallen viele Entscheidungen leichter.
5. Fällt die Trennung von Besitztümern eines geliebten Angehörigen zunächst schwer, können Sachen auch eingelagert werden. Oft ist es nach einigen Monaten bis Jahren möglich, sich doch noch zu trennen.
6. Gute Erinnerungsstücke sind persönliche Wertsachen, Fotos, Familien-Erbstücke, Schmuckstücke wie Ringe oder Lieblings-Ketten bzw. Armbänder.
7. Vielleicht freuen sich auch Nachbarn und gute Freunde über ein Andenken an die verstorbene Person.
8. Gebrauchte Gegenstände und Kleidung können an die Caritas oder an Sozialkaufhäuser gespendet werden.
9. Wenn eine Entscheidung besonders schwerfällt hilft es, sich selbst die Frage zu stellen, „Wie hätte die verstorbene Person darüber gedacht?“
10. Verstehen sich die Angehörigen und Erben gut, kann die Haushaltsauflösung als ein Familien-Treffen und ein Fest der Erinnerung und Wertschätzung der verstorbenen Person zelebriert werden.
Quellen:
https://www.bestatter.de/wissen/todesfall/haushaltsaufloesung/
https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/wohnungsaufloesung-todesfall-41188/
https://ratgeber-notar.de/keine-angehoerigen-vorhanden-wer-erbt
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/auto-im-nachlass.html
https://www.anwalt.org/miete-nach-todesfall/