Digitaler Nachlass – was ist das?
Was passiert mit persönlichen Daten und elektronischen Inhalten wenn man stirbt?
Der unerwartet frühe Tod einer Internetlegende erschütterte vor einiger Zeit die Spielcommunity des Online-Strategie-Klassikers „World of Tanks“ (WoT). Unter seinem Nickname „Kolaski“ war einer der virtuellen Panzer-Kommandanten zuvor zu weitreichender Bekanntheit aufgestiegen – nicht nur dank seiner hervorragenden Fähigkeiten beim Gameplay (3103 Gefechte, 2188 Siege, 6644 Gegner zerstört), sondern auch durch seine mannigfaltigen Beiträge in der Community. In der Folge wurden zu Ehren des Verstorbenen virtuelle Salutschüsse abgefeuert, eine eigenen Panzerkompanie gegründet und eine Petition an die Entwickler des Spiels gerichtet, um „Kolaski“ mit einem eigenen Design-Element zu ehren, mit dem andere Spieler zukünftig die Fahrzeuge in ihrer Online-Welt verzieren können.
Dieser post mortale Ruhm berührte viele WoT-Mitspieler und auch andere Internet-Gemeinden, sodass es mittlerweile eine ganze Reihe von Seiten gibt, die sich mit dem Spieler „Kolaski“ und dem Gedenken an ihn beschäftigen. Doch über diese Teilnahme hinaus stellt sich die Frage, was eigentlich mit den digitalen Hinterlassenschaften eines Menschen passiert, wenn dieser verstorben ist. Dabei geht es nicht nur um immaterielle Dinge, wie beispielsweise Follower auf einem Facebook-Account sondern manchmal auch um ganz reale Werte, wie etwa virtuelles Spiel-Zubehör, welches der Verschiedene zuvor durch Geldzahlungen erworben hat.
Eine Studie des Justizministeriums aus dem vergangenen Jahr beschäftigt sich mit diesem Thema. Unterstützt vom Fraunhofer Institut für Sichere Informationstechnologie, dem nationalen Forschungszentrum für angewandte Cybersicherheit (ATHENE), den Universitäten Regensburg und Bremen sowie dem dortigen Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht beleuchten Wissenschaftler das Themengebiet nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus technischer Sicht.
Dabei werden Fragen des Urheberrechts ebenso in den Fokus genommen wie das Erbrecht sowie der Daten-und der Verbraucherschutz. Außerdem zeigen die Autoren der Studie auf, wo digitale Dienstleister aktuell Nutzer und deren Erben benachteiligen. Des Weiteren gibt die Arbeit ganz konkrete Tipps, wie Nutzer digitaler Angebote Vorsorge für den Fall ihres Ablebens treffen können, um damit dafür zu sorgen, dass ihr digitaler Nachlass problemlos in die richtigen Hände kommt. Beispielsweise durch
- Auswahl von Erben beziehungsweise Begünstigten
- Erteilung einer Vorsorgevollmacht
- Erstellung einer Betreuungsverfügung
- Anlage einer Passwortliste und deren Hinterlegung an einem sicheren Ort
- gegebenenfalls Löschung sämtlicher Nutzerkonten im Todesfall – beispielsweise mithilfe von Dienstanbietern wie Googles Kontoinaktivität-Manager
- Erstellung eines Testaments