Ärztebund streicht Verbot der Suizidbeihilfe
Berufsordnung für Mediziner wird entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geändert
Das Leben zu schützen […] und Sterbenden Beistand zu leisten“, das sah die Berufsordnung für Ärzte und Ärztinnen bislang vor. Beihilfe zum Suizid – oder anders gesagt „Sterbehilfe“ – war nach der Ständeordnung jedoch eindeutig verboten. Das hat sich in der vergangenen Woche geändert. Nach einer mehr als dreistündigen Diskussion zu dem Thema folgte der Deutsche Ärztetag einem Antrag, den Passus zu streichen, der es Medizinern verbietet, einen Sterbewilligen bei der selbstgewählten Beendigung seines Lebens zu unterstützen.
Der Ärztetag, also das Beschlussgremium der Bundesärztekammer, war durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter Zugzwang gesetzt worden. Dieses hatte im Februar vergangenen Jahres entschieden, dass das Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst und das dazu auch die Hilfe von anderen in Anspruch genommen werden darf. Das gilt aus höchstrichterlicher Sicht insbesondere auch für Mediziner.
Ganz Konkret hatten die Verfassungsrichter auch bemängelt, das die Ständeordnung des Bundes ebenso wie viele entsprechende Landesregelungen für Ärzte die Beihilfe zum Suizig unter Strafe stellten.