Das ist zu tun, wenn jemand gestorben ist – eine Ratgeber-Liste
Wenn ein nahestehender Mensch gestorben ist, gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die erledigt werden müssen – ganz gleich wie tief die Trauer sitzt. Manchmal ist es sogar hilfreich für die Hinterbliebenen, wenn sie sich um Behördliches kümmern und die Vorbereitungen für die Bestattung in die Hand nehmen können.
Doch was ist zuerst zu tun? Welche Schritte müssen zuerst unternommen werden, wenn ein Todesfall eingetreten ist, und womit kann man ruhigen Gewissens noch eine Weile warten.
Was ist unmittelbar zu tun?
Bei einem Todesfall muss sofort ein Arzt verständigt werden. Im Hospiz oder Krankenhaus wird das in der Regel natürlich vom Betreuungspersonal übernommen. Stirbt ein Mensch zu Haus oder bei einem Unfall sollte der Notarzt unter 112 gerufen werden. Der Arzt unternimmt die Totenschau, stellt also die Todesursache fest und schreibt dann den Totenschein beziehungsweise Leichenschauschein (L-Schein) aus. Dieses Dokument wird dann in der Regel an das Gesundheitsamt sowie an das zuständige Standesamt weitergeleitet, welches die Sterbeurkunde ausstellt. Es kommt aber garnicht so selten vor, dass Ärzte nicht automatisch eine natürliche Todesursache in den Totenschein eintragen, sodass dieser dann auch an die Rechtsmedizin und die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird. Letztere entscheidet dann über die Freigabe des Leichnams. Dies ist die Voraussetzung für die Bestattung.
Nachdem der Arzt informiert worden ist, sollten die Hinterbliebenen die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen (Testament, Geburts- und Heiratsurkunden, Meldeunterlagen etc.) bereitlegen. Zudem sollte nachgeschaut werden, ob ein Organspendeausweis vorliegt oder ein Vorvertrag mit einem Bestattungsinstitut und ob eine Lebensversicherung besteht. Oft empfiehlt es sich auch den Rechtsanwalt des Verstorbenen zu kontaktieren, um festzustellen, ob dort eine Nachlassregelung oder sonstige Willenserklärungen hinterlegt worden sind.
In den ersten 24 Stunden
Innerhalb der ersten vierundzwanzig Stunden sollte die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt oder Bürgerbüro beantragt werden. Diese ist Voraussetzung für viele wichtige organisatorische Maßnahmen, etwa wie Kontenvollmacht, Kündigung von Verträgen oder für den Antrag auf Erstellung eines Erbscheins. Folgende Behörden und Institutionen könnten unter anderen nach der Sterbeurkunde verlangen:
- Einwohnermeldeamt
- Geldinstitute
- Krankenkasse
- Rentenkasse
- Lebensversicherung
- Vermieter
- Stromversorger (zur Abmeldung von Verträgen)
- Energieversorger (zur Abmeldung von Verträgen)
Bis Ende der ersten Woche
Nachdem die behördlichen Dinge im Zusammenhang mit dem Todesfall erledigt sind, sollte man sich zeitnah um die Bestattung kümmern. Gerade ältere Menschen haben sich oft schon mit dem Ableben beschäftigt und eine Bestattungsverfügung aufgesetzt. Diese ist für die Hinterbliebenen bindend. Oft steht bei der Bestattung die Frage im Vordergrund, ob der Verstorbene verbrannt oder im Sarg beerdigt werden soll. Die Kremation (Verbrennung) ist im Vergleich zu einer gängigen Erdbestattung oftmals günstiger. Zudem ist sie die Voraussetzung für bestimmte Bestattungsarten wie
Wichtig ist es, sich zeitnah mit einem Bestatter zusammen zu setzen. Wenn es kein Bestattungsunternehmen gibt, das der Verstorbenen bereits ausgesucht hat oder eines, das immer für die Familie tätig ist, empfiehlt es sich, sich im Freundes oder Bekanntenkreis umzuhören oder einfach in den Gelben Seiten, dem Telefonbuch oder bei Google nachzuschauen.
Der Bestatter ist mit seiner umfassenden Erfahrung in der Regel auch ein guter Ratgeber, wenn es etwa um Fragen der Traueranzeige, des Sarges, der Urne oder des Blumenschmucks geht. Wenn ein kirchliche Beerdigung geplant ist, sollte die entsprechende Gemeinde informiert werden. Da in der Regel eine Bestattung zwischen 48 Stunden und acht Tagen nach dem Sterbefall stattfinden sollte, sind einige Dinge schnellstmöglich zu regeln. Beispielsweise ist es oft schwierig, innerhalb der kurzen Frist einen geeigneten Saal oder ein Restaurant für die Trauerfeier nach der Beerdigung zu finden.
Gemäß Auskunft der Verbraucherzentralen belaufen sich die Kosten für eine Bestattung auf ungefähr 5.000,- Euro. Zu klären ist auch, ob für den Verstorbenen eine Sterbeversicherung besteht.
Sind alle Dinge rund um die Bestattung geregelt, sollte man sich um bestehende Verträge und Verbindungen kümmern. War der Verstorbenen beruftstätig, muss natürlich der Arbeitgeber informiert werden. Zudem müssen eventuell Mietverträge, Strom- und Telefonverträge gekündigt werden. Manchmal gibt es auch regelmäßige Dienstleistungen, wie bespielsweise ein Pflegedienst, die abbestellt werden müssen. Möglichst zeitnah sollte man sich eine Vollmacht über die Konten des Verstorbenen erteilen lassen. Denn es empfiehlt sich, die Kontoauszüge auf regelmäßige Überweisungen und Abbuchungen hin zu überprüfen und entsprechende Verträge mit Hinweis auf den Todesfall zu kündigen. Wenn schon vorher eine Kontenvollmacht bestand, erlischt diese nicht automatisch mit dem Sterbefall. Es gibt auch die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten eine Vollmacht bei der Bank zu hinterlegen, die den Zugriff nach dem Tode des Kontoinhabers regelt.
Auch sollte man sich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht.
Weitere wichtige Schritte nach dem Todesfall
Im Zeitalter der digitalen Medien und sozialen Netzwerke sollte man entsprechende Accounts löschen, um eventuellen Missbaruch vorzubeugen. Oftmals lassen sich die Konten nur mit den richtigen Zugangsdaten löschen. Sind diese nicht bekannt, so empfiehlt es sich, direkten Kontakt zu den Betreibern aufzunehmen – entweder per E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg.
Manchmal ist es auch sinnvoll, einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten, beispielsweise wenn die Mietwohnung des Verstorbenen aufgelöst wird, oder dieser in einem Heim gewohnt hat.
Gibt es ein Testament, so sollte dieses bei der Nachlassstelle des zuständigen Amtsgerichts eingereicht werden. Dieses informiert alle möglichen Erben in der Regel innerhalb von acht Wochen. Mit der Kopie dieses beglaubigten Testaments kann ein Erbschein beantragt werden, mit dem dann über den Nachlass verfügt werden kann. Wichtig ist, beim Erbfall innerhalb von drei Monaten das Finanzamt zu informieren, welches prüft, ob Erbschaftssteuer fällig wird.
Das Ende der Trauerzeit
Traditionell gab es früher das Trauerjahr, in dem als unanständig galt, wenn verwitwete Ehepartner wieder heirateten. Heutzutage gelten solche Fristen meist nicht mehr als moralischer Maßstab. Ungefähr sechs Wochen nach dem Sterbefall sollten sich die Hinterbliebenen schriftlich für alle Beiliegsbekundungen bedanken. Auch sollten bis dahin Blumen und Kränze von der Grabstätte entfernt werden, wobei es hier jedoch stark auf die Wetterbedingungen ankommt. Oft nimmt auch die Friedhofsverwaltung die Entsorgung des Grabschmucks selbstständig in die Hand.
Wann und wie die persönliche Tauer endet oder sich entwickelt ist individuell sehr unterschiedlich. Manchen Menschen gelingt es relativ schnell, in ihr ursprüngliches Leben zurückzukehren, wärend andere ein Leben lang unter dem Verlust leiden. Das sagt jedoch nichts darüber aus, wie sehr einem der verstorbenen Mensch fehlt oder wie sehr man ihn geliebt hat.
Hat man das Gefühl, den Schmerz nicht mehr auszuhalten, raten Experten, einen professionellen Trauetherapeuten in Anspruch zu nehmen. Hier gilt im Allgemeinen die Maxime: „Je schneller, desto besser!“