Verfassungsgerichtshof in Österreich erlaubt Sterbehilfe
Auch in Österreich hat das oberste Verfassungsgericht jetzt entschieden, dass das gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Suizid – umgangsprachlich Sterbehilfe – gegen das Grundrecht auf Selbstbestimmung verstoße. In dem Urteil wird der Regierung bis Ende 2021 Zeit gegeben, die entsprechende Rechtsverordnung neu zu regeln, sodass ein „Recht auf ein menschenwürdiges Sterben“ möglich sein, wie die Richter erklärten.