Wann ist der richtige Moment, an das Testament zu denken?
Für viele junge und gesunde Menschen ist der letzte Wille kein Thema – sollte es aber sein

Auch in jungen Jahren sollte man schon einmal darüber nachdenken, seinen letzten Willen zu verfassen. Quelle: 123rf.com / Foto: Daniel J?dzura
Ein Testament zu machen ist gerade für viele jüngere Menschen oftmals kein Thema. Verständlich, denn der Gedanke an den eigenen Tod ist unangenehm und wird vielfach auch als böses Omen gesehen. Doch macht die Niederschrift eines letzten Willens durchaus schon in jüngeren Jahren Sinn. Insbesondere, wenn man eine eigene Familie und auch Kinder hat.
Wenn bei einem Sterbefall kein Testament vorliegt, dann greift die gesetzlich festgelegte Erbfolge, wie sie im fünten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Paragraph 1922 bis 2385 geregelt ist. Im Wesentlichen wird hier bestimmt, dass Ehepartner und Kinder bevorrechtigte Erben sind, vor den Eltern, etwaigen Geschwistern oder Nichten und Neffen.
Ein Testament bietet die Möglichkeit, von dieser Reihenfolge abzuweichen. Auch welchen Anteil eines Vermögens, die einzelnen Erben erhalten, kann auf diese Weise festgelegt werden. Das macht beispielsweise Sinn, wenn ein Unternehmen hinterlassen wird, dass danach von dem Erben weitergeführt werden soll. Würde man in einem solchen Fall der gesetzlichen Erbfolge folgen, könnte das dazu führen, dass das Unternehmen verkauft und der Erlös unter den Erben aufgeteilt würde. Auch wenn ein Haus vererbt wird, in der beispielsweise Frau und minderjährige Kinder des Verstorbenen noch wohnen, könnte die gesetzliche Regelung zum quasi erzwungenen Verkauf des Hauses führen. Und der Aufteilung des Verkaufspreises unter den Hinterbliebenen.
Sollen dritte, die in der gesetzlichen Erbfolgen nicht vorgesehen sind, nach dem Tod mit einem Vermögensanteil bedacht werden, ist ein Testament unabdingbar. Dabei muss es sich nicht unbedingt immer um natürliche Personen handeln. Der Gesetzgeber sieht audrücklich vor, dass auch juristische Personen zu Erben bestimmt werden können, beipielsweise ein Tierschutzverein oder ein Museum.
Mittels Testament lässt sich die Erbschaft auch an Bedingungen knüpfen. Beispielsweise kann einer Person ein Wohnrecht in einer vererbten Immobilie eingeräumt werden oder es kann auch eine Vorleistung, wie etwa das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsabschlusses, mit der Hinterlassenschaft verknüpft werden.