Testament online machen – eine echte Option?
Ein Online-Testament ist vermeintlich eine kostengünstige Alternative. Aber stimmt das?
In der heutigen digitalen Welt suchen immer mehr Menschen nach Online-Lösungen für traditionelle Aufgaben. Eine dieser Aufgaben ist die Erstellung eines Testaments. Ein „Online-Testament“ bietet eine kostengünstige, bequeme und zeitsparende Alternative zur traditionellen Methode, ein Testament bei einem Anwalt oder Notar zu erstellen. Doch wie gut sind diese online generierten Testamente? Wie sicher sind sie? Kann man sich darauf verlassen, dass sie im Falle des Falles dann auch wirklich gelten?
All das sind Fragen, welche einen beschäftigen, bei der Erstellung des letzten Willens.
Sind die Testamente, welche mithilfe von Online-Generatoren und Online-Dienstleistern erstellt wurden, wirklich eine kostengünstige Alternative zu Notar und Anwalt, oder kann man sich die Zeit und das Geld sparen, welches man für ein Online erstelltes Testament investiert?
Aber eins nach dem anderen und der Reihe nach:
Zunächst also einmal zur Frage, was ein Online-Testament eigentlich ist und wie es erstellt wird.
Was ist ein Online-Testament?
Ein Online-Testament ist eine Art Vorlage, die aus verschiedenen Textbausteinen zusammengesetzt wird. Es wird ein Fragebogen ausgefüllt und basierend auf den Antworten wird ein mehr oder weniger individueller Testamentstext erstellt. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Text handschriftlich abgeschrieben werden muss, um rechtlich gültig zu sein. Dieser Prozess ermöglicht es, das Testament in der eigenen Zeit und an dem eigenen Ort zu erstellen, mit dem man sich bei der Erstellung eines so wichtigen Dokumentes wohlfühlt, ohne einen Termin mit einem Anwalt oder Notar vereinbaren zu müssen.
Sicherheit und Aufbewahrung
Die Sicherheit des Online erstellten und von Hand abgeschriebenen Testaments ist von größter Bedeutung. Es ist wichtig, dass das Testament an einem sicheren Ort aufbewahrt wird. Gegebenenfalls ist es auch Sinnvoll den Familienmitgliedern zu erzählen, das man ein Testament gemacht hat und wo das handschriftliche Original-Testament aufbewahrt wird. Denn das Testament macht wenig Sinn, wenn es dann nach dem Tode nicht gefunden werden kann oder vielleicht sogar gar nicht gesucht wird, da niemand von seiner Existenz weiß.
Einige Anbieter bieten die Möglichkeit, eine Kopie des Testaments digital zu hinterlegen. Dies bietet zusätzliche Sicherheit und stellt sicher, dass das Testament im Falle des Todes auffindbar ist. Wichtig ist aber auch hier, dass nur das handgeschriebene Testament vom Nachlassgericht als gültiges Testament anerkannt wird. Die digitale Kopie dient nur als Indiz und Beweis für die Existenz eines handschriftlichen und damit rechtsgültigen Testaments. Darüber hinaus sollte immer sicherstellt sein, dass die persönlichen Informationen sicher sind. Dies bedeutet, dass sicheres und ein starkes Passwort für das Online-Konto gewählt wird und sichergestellt sein sollte, dass die Internetverbindung sicher ist.
Empfohlene Anbieter
Es gibt verschiedene Anbieter um ein Testament online erstellen zu lassen. Laut Stiftung Warentest sind drei Anbieter für ein rechtssicheres Testament geeignet: Afilio.de, Smartlaw.de und Janolaw.de. Diese Anbieter bieten rechtssichere Formulierungen und unterstützen hilfreich bei der Erstellung des Testaments. Sie bieten auch zusätzliche Dienstleistungen an, wie zum Beispiel die sichere Aufbewahrung des erstellten Testaments und die Unterstützung bei der Durchführung von Änderungen.
Kostengünstig
Ein großer Vorteil von online erstellten Testamenten ist, dass sie eine kostengünstige Alternative zur traditionellen Methode bieten. Die Kosten für ein Online-Testament können je nach Anbieter variieren, liegen aber in der Regel deutlich unter den Kosten für ein Testament bei einem Anwalt oder Notar.
Rechtlich gültig
Ein Online-Testament ist rechtlich gültig, solange es handschriftlich abgeschrieben wird. Es ist wichtig zu beachten, dass ein am Computer getipptes Dokument nicht gültig ist – selbst dann nicht, wenn es per Hand unterschrieben wird.
Dieses wichtige Kriterium ist sogar ausdrücklich so im Gesetz festgelegt. Der dazu wichtige § 2247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt in seinem Absatz 1, dass der Erblasser ein Testament durch eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten kann. In Absatz 2 wird weiter geregelt, dass in der Erklärung angegeben sein soll, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort der Erblasser das Testament niedergeschrieben hat.
Auch beim Online vor-generierten und dann handschriftlich abgeschriebenen Testament muss die Anforderung des Absatz 1 und soll die Anforderung des Absatz 2 beachtet werden.
Dies scheint zwar auf den ersten Blick sehr streif und unflexibel, wenn man sich aber Gedanken macht über die Hintergründe dieser Regelungen, dass wird man verstehen, warum das Gesetzt hier so streng ist. Letztlich geht es darum den Willen des Vererbenden (rechtlich korrekt als Erblasser bezeichnet) bestmöglich zu schützen. Durch das handgeschriebene Testament wird dies auch fälschungssicherer. Die Unterschrift könnte vielleicht noch in der Handschrift des Erblassers gefälscht werden, bei einem ganzen Text wird dies schon bedeutend schwieriger sein. Ein Testament muss aber möglichst fälschungssicher sein, schließlich kann im Falle des Falles der Ersteller nicht mehr nach seinem Willen oder ob es sich beim Testament um ein Original oder eine Fälschung handelt, gefragt werden.
Nun aber zur weiteren Frage, was alles in einem Testament geregelt werden kann.
Erbschaft und Vermächtnis
Mit einem Testament kann man seinen Nachlass regeln und festlegen, wer was erben soll und wem was vermacht werden soll. Im deutschen Recht ist strikt zwischen Erbschaft und Vermächtnis zu trennen, auch wenn dies im Volksmund üblicherweise nicht oder kaum gemacht wird.
§ 1922 I BGB besagt, dass die Erbschaft mit dem Erbfall auf den oder die Erben übergeht. Die Erbschaft ist also das gesamte Vermögen des Erblassers.
Ein Vermächtnis dagegen ist nur eine Zuwendung von Todes wegen, die nicht in einer Erbeinsetzung erfolgt. Der Vermächtnisnehmer ist also nicht unbedingt auch Erbe, kann dies aber durchaus auch sein. Der Vermächtnisnehmer hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf den oder die vermachten Dinge.
Im Testament wird festgelegt, wer einen beerben soll und wem man ein Vermächtnis hinterlassen möchte. Ein Testament ist besonders wichtig, wenn man möchte, dass bestimmte Personen oder Organisationen vom Vermögen profitieren. Ohne ein Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den individuellen Wünschen entspricht.
Nun zum Fazit des Online-Testaments:
Ein Online-Testament bietet eine moderne und bequeme Möglichkeit, den letzten Willen festzuhalten. Es ist kostengünstig, sicher und rechtlich gültig. Außerdem wird es dem modernen Lebensstil gerecht, wichtiges von zuhause aus erledigen zu können und das heimische Sofa nicht verlassen zu müssen.
In schwierigen Fällen, oder bei außergewöhnlichen Wünschen für den letzten Willen sollte aber dennoch ein Rechtsanwalt, besser sogar ein Fachanwalt für Erbrecht zurate gezogen werden. Eine Erstberatung ist in Deutschland beispielsweise bereits für 190,- Euro möglich.